Service Wüste Commerzbank – Beratung zu Gunsten der Bank aber nicht zum Vorteil für den Kunden

„Die Commerzbank versteht sich als faire und kompetente Bank, die ihren Kunden ein langfristiger und zuverlässiger Partner sein will. Wir richten unser Handeln an höchsten ethischen Werten, Integrität und Fairness aus und verpflichten uns, alle geltenden Gesetze, Richtlinien und Marktstandards einzuhalten.“, so steht es auf der Homepage der Bank. Die Praxis sieht anders aus.

 

Frau Klein hatte sich entschlossen, ihre beiden Eigentumswohnungen zu verkaufen. Mit dem Erlös möchte sie bald in 2016 oder 2017 eine neue Eigentumswohnung in Kempen erwerben. Am Ende steht die Commerzbankkundin nach der Transaktion mit einer hohen fünfstelligen Zahl als Verlust da, die durch eine vollkommen falsche und zeitlich inakzeptable Beratung der Commerzbank-Berater entstand. Aber eins nach dem anderen.

 

Ein ganzes Jahr hingehalten

Im Frühjahr 2016 nimmt sie Kontakt zu Ihrer Bank, der Commerzbank-Filiale in Kempen auf. In 2014 hat sie die ursprünglich mit einer Lebensversicherung abgesicherten Darlehn gegen den harten Widerstand der Bank in normale Grundbuchdarlehen umgewandelt. Die Bank hatte ihr – offenbar im eigenen Profitinteresse dringend davon abgeraten. Auch bei der jetzt vorgesehenen Transaktion wird ihr mitgeteilt, dass man beim Neuabschluss in 2014 keine Sondertilgungsrechte eingeräumt habe, und demzufolge jetzt hohe Gebühren für die vorzeitige Ablösung der beiden Darlehen entstehen. Da ist die Enttäuschung bei Frau Klein groß. Sie hatte gehofft, die beiden vermieteten Eigentumswohnungen, gegen eine Wohnung mit etwas mehr Komfort zu tauschen, in der sie selber wohnen würde. Dennoch hält sie an ihrem Plan fest und teilt ihrem Bankberater, seines Zeichens Abteilungsdirektor und Kreditspezialist, in einem Gespräch im Sommer 2016 mit, dass ihr Vorhaben keinen wirtschaftlichen Hintergrund hat. Daraufhin informiert der Berater Frau Klein darüber, dass Sie die Darlehen im Falle eines Verkaufs der Wohnungen durchaus ablösen und für 12 Monate bei der Commerzbank parken kann. Die genaueren Bedingungen – so stellt man Frau Klein in Aussicht - werden ihr in Kürze mitgeteilt.

 

Konditionen bleiben unklar

Nach einem Gespräch im Sommer, geht Frau Klein davon aus, dass alles

geklärt sei, und bei einem möglichen "Zwischenparken" des Geldes kein Nachteil entsteht, keine weiteren Kosten anfallen und Frau Klein ggf. lediglich 12 Monate Zeit habe, ein gleichwertiges Objekt zu finden. Frau Klein informiert die Bank, dass sie die Wohnungen jetzt verkaufen wird.    

 

Bis zum Winter hört Frau Klein nichts von ihrer Commerzbank in Kempen. Die Wohnungen sind verkauft. Der Notarvertrag ist inzwischen geschlossen. Nach der Mitteilung durch Notar Dr. Franz, nennt die Commerzbank im Schreiben vom 27. Nov. 2016 die Konditionen für die Ablösung der Darlehen zum 31.12.2016. Da das Angebot, evtl. eine andere Wohnung mit dem geparkten Darlehn zu finanzieren offenbar nach wie vor gültig ist, geht Frau Klein bei einer Einladung zu einem Gespräch am 06.12.2016 in der Filiale in Kempen davon aus, dass die diesbezüglichen Fakten jetzt – zwar sehr spät für das ganze Verfahren – abgesprochen werden sollen.

 

Gebühren in dreistelliger oder vierstelliger Höhe nach Belieben der Bank

Frau Klein bittet den Käufer der beiden Eigentumswohnungen, bei diesem Gespräch als Zeuge anwesend zu sein. Ergebnis dieses Gesprächs war, dass ein „Parken“ des Darlehens über einen Zeitraum von 12 Monaten weiterhin angeboten wurde und das für dieses Verfahren keine weiteren Kosten anfallen. Eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 120 € könne durch den Filialleiter erlassen werden und das würde in diesem Fall auch geschehen, da ja in terminlicher Hinsicht doch einiges schiefgelaufen sei. Da Frau Klein ja auch weiterhin beabsichtigt, eine adäquate Wohnung in Kempen zu kaufen, wurde die Bank gebeten, einmal auszurechnen, mit wieviel Mehrkosten denn dieses angebotene Parken gegenüber der direkten Darlehnsrückführung verbunden sei. Sichtlich unwillig entgegnete der Bankberater daraufhin, dies könne aber nur indikativ geschehen, sagte aber zu, eine solche Berechnung innerhalb der nächsten 2 Wochen vorzulegen. In einer Mail vom 14.12.16 teilt der Abteilungsdirektor mit, dass er sich weigere, überhaupt einen rechnerischen Vergleich als Entscheidungsgrundlage für Frau Klein anzubieten. Man verlangt also von der Kundin, dass sie eine Regelung akzeptiert, deren finanzielle Auswirkungen sie unmöglich selbst ermitteln kann.

 

Eine Kundin mit derart vielen falschen Fakten zu beraten, kann nicht wirklich erlaubt sein und steht in krassem Gegensatz zu den eingangs erwähnten Grundsätzen der Geschäftspolitik der Commerzbank. Trotz der Tatsache, dass es sich um ein grobes Fehlverhalten der Bank handelt, ist eine rechtliche Handhabe nach Auskunft von Fachjuristen offenbar nicht gegeben, da es durchaus legitim sei, die eigenen Interessen stärker zu vertreten als die der Kundin.

 

Da hilft nur eine Abstimmung durch Kundenverhalten. Besser nicht die Commerzbank fragen. Im Zweifel einen neutralen Berater gegen Honorar hinzuziehen. Der ist in der Regel günstiger, als der jetzt entstandene Schaden in fünfstelliger Höhe. +++  JH Okt2017

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